Das Alterseinkünftegesetz (AeG) seit 2005



Für ab 2005 abgeschlossene Verträge gilt das AeG.
Hierüber informieren wir Sie ausführlich über diese PDF-Ansicht.

Grundsätzlich gibt es jetzt drei Schichten, und an dieser Stelle heben wir folgende Besonderheiten hervor:

Schicht 1:
  • Es sind (nur) Einmalbeiträge in Verbindung mit SofortRenten steuerlich interessant. Und auch mit nur kurzen Zeitsabständen zwischen Einmalbeitrag und Rentenbeginn. Dies betrifft in der Regel Senioren.

  • Das AeG führt bei Freiberuflern mit einem berufsständischen Versorgungswerk (bVW) seit 2005 zu einem höheren Nettoeinkommen. (Dafür werden später die Altersrenten hoch besteuert.) In diesem Fall können Freiberufler regelmäßige Beiträge steuerlich sehr günstig in einem "Rürup-Vertrag" ohne Verpuffungseffekt (!) investieren.

  • Tipp: Freiberufler mit mindestens 10-jähriger Beitragszahlung in ihr bVW können über die www-Seiten ihres bVW ggf. einen Antrag ausdrucken auf die sehr günstige Ertragsanteilsbesteuerung! Hier geht es vielfach nicht nur um zig-tausende Euro, sondern um hunderttausende an einzusparenden - oder zu zahlende - Steuern.

Schicht 2:
Hier geht es um die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV). Über unseren "Schichtenfinder" beraten wir Sie bestens, was für Sie optimal ist. Zusätzlich können Sie sich jetzt schon über diese PDF-Ansicht informieren.


Schicht 3:
Laufende Altersrenten der dritten Schicht sind durch das AeG besonders gefördert, indem sie entweder völlig steuerfrei bleiben, oder aber nur ganz gering besteuert werden. Bitte nutzen Sie unsere PDF-Ansicht.

Auch hier zeigt Ihnen unser "Schichtenfinder" wann diese Verträge für Sie besonders günstig sind.
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