Private Kapitalversicherung
Für bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge gilt weiterhin, dass nach mindestens
5-jähriger Beitragszahlung und mindestens 12-jähriger Vertragsdauer die fällig werdende Kapitalzahlung steuerfrei bleibt.
Für ab 2005 abgeschlossene Verträge gilt das Alterseinkünftegesetz (AeG).
Hierüber informieren wir Sie ausführlich über diese PDF-Ansicht.
Zum Zeitspunkt des Erstellens dieses Textes im März 2005 war es noch völlig unklar,
welche Rolle Kapitalversicherungen in Zukunft überhaupt spielen werden.
Steuerlich völlig unsinnig wäre es, sich später das Kapital auszahlen zu lassen, um es sich anschließend verrenten zu lassen. Diese bisherige elegante und gute Möglichkeit macht durch das AeG keinen Sinn mehr, da das ausgezahlte Kapital schon steuerpflichtig ist, und dadurch nur noch das Restkapital verrentet werden kann.
Egal, ob vor oder ab 2005 abgeschlossen, gilt:
Todesfallkapitalzahlungen an Hinterbliebene erfolgen ab 2005 einkommenssteuerfrei. (Anm.: Ja, es verbessert sich tatsächlich auch etwas, was uns allen unsere Herzen mit Freude erfüllt.)


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