Als auf die BU spezialisierter Versicherungsmakler mit langjähriger Erfahrung haben wir bereits früh erkannt, dass nach einem eingetretenen BU-Leistungsfall eine professionelle Hilfestellung und Unterstützung für den betroffenen Kunden sehr wichtig ist, damit dieser seine berechtigten Leistungen auch tatsächlich erhält.

Bereits bei der formularmäßigen Beantragung der BU-Leistungen kann viel richtig oder auch falsch gemacht werden. Als Kunde können Sie an vielen Stellen nicht erkennen, worum es geht, ob bestimmte Fragen sachgerecht anders zu stellen sind, und wie sich das dann auswirkt. Das soll nur ein Beispiel unter vielen sein. Wird hier „gepatzt“, dann können in etlichen Fällen an sich berechtigte Ansprüche auf BU-Leistungen nicht realisiert werden.

Aus diesem Grund kooperieren wir mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, die auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Mit diesem Kooperationsmodell schließen wir die Lücke von einer naiven Beantragung zu professioneller Begleitung. Der abzuschließende Vertrag kommt im Falle Ihres Einverständnisses ausschließlich mit dem von Ihnen dann direkt eingeschalteten Kooperationsanwalt zustande und bedarf dessen Bestätigung.

In der langjährigen Praxis haben sich zwei Modelle bewährt, die wir Ihnen alternativ anbieten:

Basismodell

Schlüssigkeitsprüfung, Aufklärung und Belehrung, absendereifer schlüssiger BU-Leistungsantrag

Unser Kooperationsanwalt begleitet Sie bei der Erstbeantragung für Leistungen aus einer von Ihnen abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Seine Tätigkeit beschränkt sich dabei auf eine Schlüssigkeitsprüfung aller durch Sie zu machender Angaben in dem von dem Versicherer vorgegebenen Formularen. Er weist Sie auf Unstimmigkeiten, Widersprüche und gegebenenfalls  hieraus erkennbare Probleme hin.  Eine umfassende Rechtsberatung ist in diesem Modul nicht geschuldet. Sie buchen Ihn zunächst für drei Stunden. Der Rechtsanwalt tritt hier nach außen nicht in Erscheinung. Der Kontrakt ist spätestens dann erfüllt, wenn ein vollständig ausgefüllter, schlüssiger Antrag an den Versicherer absendungsreif vorliegt.

Dieses Modell kann empfohlen werden wenn zwischen dem Datum der Beantragung und heute mehr als zehn Jahre vergangen sind, so dass insbesondere etwaige rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen rein rechtlich keine Rolle mehr spielen können.

Weniger geeignet ist dieses Modell, sollten Sie selbstständig/freiberuflich tätig sein, bzw. mitarbeitender Geschäftsführer einer Firma, und somit dem Risiko einer so genannten Umorganisationsmöglichkeit ausgesetzt sein.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem eingestellten Link Vertragsvordruck „Basismodell“.

Kosten für die ersten drei Stunden: 1.220 EUR (pro weitere Versicherungsgesellschaft 200 Euro). Jede weitere Stunde: 175 Euro. Alle Preise sind netto zuzüglich Mehrwertsteuer.

Premiummodell

Vollständige außergerichtliche Beratung und Begleitung

Unser Kooperationsanwalt begleitet Sie hier intensiv und vollumfassend.

Hier beauftragen Sie unseren Kooperationspartner nämlich mit der vollständigen außergerichtlichen  Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.

Er tritt hier direkt gegenüber dem/den Versicherer(n) auf, der komplette Schriftverkehr etc. erfolgt über ihn. Sie Es erfolgt eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten (ein sog. Rechtsgutachten ist jedoch nicht geschuldet – das würde Ihnen auch sehr viel mehr kosten; ebenso selbstverständlich ist es, dass verbindliche medizinische Aussagen nur entsprechende ärztliche bzw. berufskundliche Gutachter treffen können). Unser Kooperationsanwalt übernimmt hier also alles was notwendig ist. Optimierungsmöglichkeiten, Taktiken, werden hier ausführlich erörtert ebenso wie Risikofaktoren, bspw. ein möglicher Rücktritt des Versicherers (regelmäßig innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss möglich), oder gar eine 10-jährige Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 22 VVG) werden komplett bearbeitet und berücksichtigt. Gleiches gilt für eine sogenannte „mitgebrachte Berufsunfähigkeit“ (rechtlich ein sogenannter gedehnter Versicherungsfall).

Kosten: 4500 EUR zzgl. 500 EUR pro weiterer Versicherung zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Ergibt sich allerdings auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bei Zugrundelegung eines Gebührensatzes von 1,7 eine höhere Vergütung, so gilt diese als vereinbart.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem eingestellten Link Vertragsvordruck „Premiummodell“.

Bei einem Wechsel vom Basismodell zum Premiummodell werden fällige/geleistete Zahlungen aus dem Basismodell nicht auf das Premiummodell angerechnet.
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